„Vornehmste Pflicht des Rechtsanwaltes ist die Treue zu seiner Partei“
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Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (§ 10)
© Wilke
Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfaßt die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Da Anwälte einem freien und unabhängigen Berufsstand angehören, können sie für ihre Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen auftreten. Wie kein anderer Berufsstand ist der Anwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet. Der Rechtsanwalt wird entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten, oder als Vertreter seines Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen. Seine Prozeßerfahrung ermöglicht es ihm vor allem auch, Streit zu verhindern. Seine besonders qualifizierte Ausbildung garantiert ein hohes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung. |
Die Tätigkeit der Kanzlei Graupner erstreckt sich auf alle Rechtsgebiete, wobei Interessenschwerpunkte in den folgenden Bereichen liegen:
Die persönliche und individuelle Betreuung jedes Mandanten steht dabei stets im Vordergrund. Korrespondenz erfolgt in Deutsch und Englisch. |
„Wenn ein Wolf dem Hirten zuspräche, dieser möge den widerlichen unhöflichen Schäferhund an Ketten legen, dann wüßte jedermann, was solche Rede für eine Bedeutung habe. Aber das scheint man nicht immer einzusehen, was es bedeutet, wenn zuweilen Richter und Gewaltige gegen die Nutzlosigkeit und Verderblichkeit des Advokatenstandes eifern“
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Anselm von Feuerbach